Temporäre Nutzung des Pannenstreifens zur Verkehrsflussverbesserung
Ministerialentwurf vom 03.04.2018Zusammenfassung
Der Entwurf erlaubt das temporäre Befahren des Pannenstreifens auf ausgewählten Autobahnabschnitten, um während Stoßzeiten die Fahrspurenkapazität zu erhöhen. Dafür wird ein neues Hinweiszeichen eingeführt und klare Bedingungen für die Freigabe festgelegt.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie4/4/2018XXVI
Straßenverkehr
Schwerpunkte
- Der Entwurf erweitert § 43, um eine neue Unterkategorie (lit. d) zu schaffen, die festlegt, welche Autobahnstrecken für eine temporäre Pannenstreifenfreigabe geeignet sind.
- In § 44d wird die eigentliche Pannenstreifenfreigabe geregelt: Organe des Straßenerhalters dürfen den Streifen freigeben, wenn die Verkehrssicherheit bereits beeinträchtigt ist oder die Freigabe aus wissenschaftlicher Sicht sinnvoll ist und das Befahren gefahrlos möglich bleibt.
- Die Freigabe muss über ein spezielles Hinweiszeichen (Fahrstreifensignalisierung) angezeigt werden, das nur über dem Pannenstreifen angebracht werden darf.
- Ein neues Hinweiszeichen (Z 23d) wird eingeführt, das Verkehrsteilnehmer darüber informiert, dass der Pannenstreifen freigegeben ist; das Zeichen kann zusätzlich Beschränkungs‑ oder Entfernungsangaben enthalten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.