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Vereinheitlichung von KMG & AltFG – neue Schwellenwerte und vereinfachte Prospekt‑Pflichten
Ministerialentwurf vom 26.04.2018

Zusammenfassung

Der Entwurf vereinheitlicht das Kapitalmarkt‑ und Alternativfinanzierungsgesetz, senkt die Schwelle für prospektfreie Angebote auf 2 Mio. € und führt ein Informationsblatt für Emissionen zwischen 250 000 € und 2 Mio. € ein.
Bundesministerium für Finanzen4/27/2018XXVI
Finanzwesen

Schwerpunkte

  • Das KMG wird um neue Schwellenwerte ergänzt: Angebote bis 2 Mio. € innerhalb von zwölf Monaten sind prospektfrei, bis 250 000 € entfällt sogar jede Dokumentations‑pflicht.
  • Ein neuer Absatz legt fest, dass wenn die Summe aller prospektfreien Emissionen innerhalb von sieben Jahren 5 Mio. € übersteigt, für diese Emissionen ein voller Prospekt nach dem KMG nötig ist.
  • Im AltFG wird ein Anlegerschutz eingeführt: Ein einzelner Anleger darf pro Emission höchstens 5 000 € investieren, außer er ist professioneller Investor oder juristische Person.
  • Der Bundesminister für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort darf gemeinsam mit dem Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz eine Verordnung erlassen, die das zu liefernde Informationsblatt regelt.
Regierungsvorlage
Reform des Prospektrechts und der Finanzierungsschwellen
einfache Mehrheit XXVI 04.07.2018
Gesetz
Image of politician Löger Hartwig

Löger Hartwig

Ohne Klub

Bundesminister für Finanzen
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