Verlängerung der Förderrahmen für thermische Gebäudesanierung bis 2020
Ministerialentwurf vom 01.05.2018Zusammenfassung
Die Novelle des Umweltförderungsgesetzes verlängert die Befugnis der Minister, jährliche Finanzrahmen für thermische Gebäudesanierungen bis 2020 festzulegen, um Klimaziele zu unterstützen.Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus5/2/2018XXVI
Umwelt
Schwerpunkte
- Die Ermächtigung, jährliche Zusagerahmen für thermische Sanierungsmaßnahmen festzulegen, wird von 2018 auf das Jahr 2020 ausgedehnt.
- Die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus sowie der Bundesminister für Finanzen können jedes Jahr neue finanzielle Obergrenzen (Zusagerahmen) festlegen.
- Die Novelle tritt am 1. Jänner 2019 in Kraft und ist bis zum 31. Dezember 2020 wirksam.
- Durch die verlängerte Befugnis können Förderungen gezielt eingesetzt werden, um die Sanierungsrate zu erhöhen und damit CO₂‑Emissionen sowie den Energieverbrauch zu senken.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.