Umsetzung der EU‑Pauschalreiserichtlinie – Neuer Insolvenz‑ und Meldepflichten für Reiseanbieter
Ministerialentwurf vom 29.04.2018Zusammenfassung
Der Entwurf ändert die Gewerbeordnung, um die EU‑Richtlinie zu Pauschalreisen umzusetzen. Er schafft neue Pflichten für Reiseveranstalter und Vermittler, richtet ein zentrales Insolvenz‑ und Informationsregister (GISA) ein und legt fest, dass Meldungen elektronisch erfolgen müssen.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort4/30/2018XXVI
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
- Eine neue Formulierung stellt klar, dass die Eintragung einer gewerblichen Tätigkeit in ein Register nicht als Ausübung des Gewerbes gilt, wenn die Eintragung gesetzlich vorgeschrieben ist.
- Der Verweis im Einleitungssatz von § 14 Abs. 5 wird auf die aktuelle Rechtslage aktualisiert (Verweis zu § 121 Abs. 1 Z 2‑3, § 135 Abs. 3 Z 1‑2 und § 151a Abs. 2).
- Vor dem Wort „für“ wird ein Hinweis eingefügt, der die Rechte von Gastgewerbetreibenden nach § 111 Abs. 4 Z 3 schützt.
- Die Aufzählung von Tätigkeiten wird erweitert: (4) Vermittlung von Pauschalreisen, (4a) vertragliche Zusage verbundener Leistungen und (5) Veranstaltung von Pauschalreisen, die der Veranstalter selbst oder über einen Vermittler anbietet.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.