Zusammenfassung
Der Entwurf erleichtert das Kraftfahrlinienrecht: keine Urkunde mehr für nationale Linien, Beschränkung von Auftragsfahrten im Ausland, vereinfachtes Haltestellenverfahren und Rufbusse nur im innerstaatlichen Verkehr.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie5/3/2018XXVI
Straßenverkehr
Schwerpunkte
- Die Beurkundungspflicht für nationale Kraftfahrlinien wird abgeschafft, weil die Konzessionsurkunde keine zusätzlichen Informationen liefert.
- Bei Linien nach Drittstaaten wird die Genehmigung verweigert, wenn der Betreiber bereits ein Drittel seiner ausländischen Linien vollständig im Auftragsverkehr betreibt.
- Der Landeshauptmann kann bei bereits genehmigten Haltestellen auf das mündliche Verfahren mit Lokalaugenschein verzichten.
- Das Wort „innerstaatliche“ wird eingefügt, um klarzustellen, dass Rufbusse nur im nationalen Verkehr zulässig sind.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.