Neuregelung von Sicherheitsbefugnissen und Verwaltungsstrafverfahren
Ministerialentwurf vom 08.05.2018Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 2008 und das Verwaltungsstrafgesetz 1991, um die Befugnisse des öffentlichen Sicherheitsdienstes zu präzisieren, das Verwaltungsstrafverfahren zu vereinfachen und den Verwaltungsaufwand zu senken.Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz5/9/2018XXVI
Verwaltungsrecht
Schwerpunkte
- Schwarzfahrer werden nur bestraft, wenn sie den Fahrpreis und den zulässigen Zuschlag nicht innerhalb von zwei Wochen nach Aufforderung zahlen.
- Die Vermutung des Verschuldens entfällt, wenn die Verwaltungsübertretung mit einer Geldstrafe über 50 000 € bedroht ist.
- Das Kumulationsprinzip wird neu geregelt: eine außerordentliche Milderung tritt sofort in Kraft, weitere Änderungen gelten erst ab 31. Dezember 2019.
- Behörden müssen bei geringfügiger Schuld zunächst beraten und den Betroffenen schriftlich auffordern, das beanstandete Verhalten zu beenden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.