Wegweisung von Schaulustigen und neue Verwaltungsübertretung im SPG
Ministerialentwurf vom 10.05.2018Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Sicherheitspolizeigesetz, um Schaulustige bei Unfällen weggeschickt zu bekommen und ein neues Verwaltungsdelikt für Störer einzuführen.Bundesministerium für Inneres5/11/2018XXVI
öffentliche Sicherheit
Schwerpunkte
- Polizeibeamte und andere Einsatzkräfte dürfen Personen, die durch ihr Verhalten oder ihre Anwesenheit die öffentliche Ordnung am Ort einer ersten Hilfeleistung stören, vom Einsatzort weggeschickt werden.
- Wer trotz Abmahnung weiterhin die öffentliche Ordnung stört, begeht eine Verwaltungsübertretung und kann mit bis zu 500 Euro Geldstrafe oder – bei erschwerten Umständen – bis zu einer Woche Freiheitsstrafe bestraft werden.
- Die neuen Regelungen treten voraussichtlich im Jahr 2018 in Kraft; ein konkretes Datum ist im Entwurf nicht festgelegt.
- Durch die Wegweisung können Rettungs- und Einsatzkräfte schneller und ungehindert arbeiten, was insbesondere bei schweren Unfällen Leben retten kann.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.