Verstärkung von Verteidigungsrechten & Einführung der Europäischen Ermittlungsanordnung (EAO‑VStS)
Ministerialentwurf vom 13.05.2018Zusammenfassung
Der Entwurf führt neue Rechte für Beschuldigte ein – audiovisuelle Vernehmungen, uneingeschränkter Verteidigungszugang und Medieninformation – und schafft das Bundesgesetz über Europäische Ermittlungsanordnungen in Verwaltungsstrafsachen.Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz5/14/2018XXVI
Verwaltungsrecht
Schwerpunkte
- Der § 51a des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes erlaubt audiovisuelle Vernehmungen, wenn persönliche Anwesenheit nicht zwingend nötig ist.
- Der neue § 32a des Verwaltungsstrafgesetzes gewährt Beschuldigten das Recht, jederzeit unüberwacht Kontakt zu einem Verteidiger aufzunehmen.
- § 34a legt fest, dass Behörden die Medien über wichtige Ermittlungsverfahren informieren dürfen, solange Persönlichkeitsrechte und das Recht auf ein faires Verfahren nicht verletzt werden.
- Das neue Bundesgesetz über die Europäische Ermittlungsanordnung in Verwaltungsstrafsachen regelt das gesamte Verfahren von Antragstellung bis Vollziehung, einschließlich Fristen, Kostentragung und Rückgriff auf weniger einschneidende Maßnahmen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.