Neuregelung von Telekommunikation, Breitband‑Info‑Stelle und Amateurfunk
Ministerialentwurf vom 02.07.2018Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Telekommunikationsgesetz, das Funkanlagen‑Marktüberwachungsgesetz und das Funker‑Zeugnisgesetz. Er schafft eine zentrale Breitband‑Informationsstelle, führt eine sichere Durchlaufstelle für Behördendaten ein, stärkt die Regelungen für Amateurfunk und legt neue Gebühren‑ sowie Strafvorschriften fest.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie7/3/2018XXVI
Telekommunikation
Schwerpunkte
- Eine zentrale Informationsstelle für Breitbandversorgung wird eingerichtet; sie sammelt, aktualisiert und veröffentlicht Daten zum Breitbandausbau.
- Eine durch das Bundesministerium betriebene Durchlaufstelle wird geschaffen, um Verkehr‑ und Standortdaten sicher an Straf‑, Finanz‑ und Sicherheitsbehörden zu übermitteln.
- Die Amateurfunk‑Regelungen werden neu strukturiert: neue Bewilligungs‑ und Mitbenutzungs‑Bestimmungen, Pflicht zum Funktagebuch und klare Vorgaben zu Rufzeichen und Nachrichteninhalt.
- Erweiterte Leitungsrechte erlauben Netzbetreibern, Leitungsrechte an öffentlichen Objekten zu beanspruchen, wenn keine wesentlichen Beeinträchtigungen entstehen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.