Zusammenfassung
Der Entwurf führt einen 20‑Euro‑Online‑Bonus für elektronische Anträge im Patentamt ein, legt neue Gebühren für Recherche‑ und Gutachtenanträge fest und hebt die Patentamtsgebührenverordnung auf. Zudem wird bei mehrfachen gleichartigen Namens‑ oder Firmenwortlautänderungen nur eine Gebühr verlangt.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie7/4/2018XXVI
Steuerwesen
Schwerpunkte
- Ein Online‑Bonus von 20 Euro wird für alle elektronisch eingereichten Anträge eingeführt – das gilt für Patentanmeldungen, internationale Markenanmeldungen, Designanmeldungen, Übersetzungsvorlagen europäischer Patente sowie für Anträge auf Recherchen und Gutachten.
- Die Gebühren für Recherche‑ und Gutachtenanträge werden auf 208 Euro bzw. 313 Euro festgelegt; bei Ablehnung oder Rückzug wird ein Teilbetrag (160 Euro bzw. 240 Euro) zurückerstattet, und bei Verordnung gelten 90 % Rückzahlung.
- Für gleichartige Namens‑ und Firmenwortlautänderungen bei mehreren Schutzrechten wird künftig nur eine Gebühr fällig, nicht für jedes einzelne Schutzrecht.
- Die Patentamtsgebührenverordnung (PAGV) wird aufgehoben, wodurch Bagatellgebühren für schriftliche Ausfertigungen entfallen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.