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Standort‑Entwicklungsgesetz – Beschleunigte Verfahren für wirtschaftsrelevante Projekte
Ministerialentwurf vom 04.07.2018

Zusammenfassung

Das StEntG ermöglicht der Bundesregierung, für besonders wirtschaftsrelevante Vorhaben eine befristete Bestätigung des besonderen öffentlichen Interesses zu erteilen, um das Genehmigungsverfahren zu beschleunigen.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort7/5/2018XXVI
Wirtschaft

Schwerpunkte

  • Ziel des Gesetzes ist, den Wirtschaftsstandort Österreich zu stärken, indem besonders förderungswürdige Vorhaben schneller umgesetzt werden.
  • Der Ablauf zur Erlangung der Bestätigung umfasst Antragstellung, Einholung von Stellungnahmen anderer Ministerien, Aufbereitung durch die Ministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, Beratung im Standortentwicklungsbeirat und abschließende Entscheidung der Bundesregierung.
  • Der Standortentwicklungsbeirat, bestehend aus sechs Mitgliedern, berät über die Vorhaben und gibt Empfehlungen ab; er erstellt jährlich bis zum 30. Juni einen Bericht zu Deregulierungs‑ und Entbürokratisierungspotenzialen.
  • Die erteilte Bestätigung ist auf maximal 20 Jahre befristet und erlischt bei Fertigstellung, Projektabbruch, Rückzug des Genehmigungsantrags oder wenn das besondere öffentliche Interesse wegfällt.
Regierungsvorlage
Standort-Entwicklungsgesetz (StEntG)
einfache Mehrheit XXVI 12.12.2018
Gesetz
Image of politician Schramböck Margarete, Dr.

Schramböck Margarete, Dr.

ÖVP

Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
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