Standort‑Entwicklungsgesetz – Beschleunigte Verfahren für wirtschaftsrelevante Projekte
Ministerialentwurf vom 04.07.2018Zusammenfassung
Das StEntG ermöglicht der Bundesregierung, für besonders wirtschaftsrelevante Vorhaben eine befristete Bestätigung des besonderen öffentlichen Interesses zu erteilen, um das Genehmigungsverfahren zu beschleunigen.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort7/5/2018XXVI
Wirtschaft
Schwerpunkte
- Ziel des Gesetzes ist, den Wirtschaftsstandort Österreich zu stärken, indem besonders förderungswürdige Vorhaben schneller umgesetzt werden.
- Der Ablauf zur Erlangung der Bestätigung umfasst Antragstellung, Einholung von Stellungnahmen anderer Ministerien, Aufbereitung durch die Ministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, Beratung im Standortentwicklungsbeirat und abschließende Entscheidung der Bundesregierung.
- Der Standortentwicklungsbeirat, bestehend aus sechs Mitgliedern, berät über die Vorhaben und gibt Empfehlungen ab; er erstellt jährlich bis zum 30. Juni einen Bericht zu Deregulierungs‑ und Entbürokratisierungspotenzialen.
- Die erteilte Bestätigung ist auf maximal 20 Jahre befristet und erlischt bei Fertigstellung, Projektabbruch, Rückzug des Genehmigungsantrags oder wenn das besondere öffentliche Interesse wegfällt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.