30. Novelle StVO – neue Regeln für Radverkehr, Kleinfahrzeuge & Rechtsabbiegen bei Rot
Ministerialentwurf vom 20.08.2018Zusammenfassung
Die 30. Novelle modernisiert die Straßenverkehrsordnung: Sie definiert Radfahrstreifen neu, führt das Reißverschlusssystem für Radfahrer ein, erlaubt an ausgewählten Kreuzungen Rechtsabbiegen bei Rot und lockert Alters‑ sowie Größenbeschränkungen für Fahrräder und Kinderspielzeug.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie8/21/2018XXVI
Straßenverkehr
Schwerpunkte
- Der Radfahrstreifen wird künftig ohne das Markierungszeichen "Ende" definiert; er bleibt ein klar gekennzeichneter Fahrradweg.
- Eine neue Radfahrerüberfahrt wird eingeführt, die durch gleichmäßige Quermarkierungen gekennzeichnet ist und bei Bedarf mit einem Schutzweg kombiniert werden kann.
- Fahrzeuge dürfen Schutzwege nur in Gehrichtung der Fußgänger befahren; Fahrräder dürfen dort fahren, wenn die erforderlichen Quermarkierungen vorhanden sind.
- Das Reißverschlusssystem wird auch auf Radfahrstreifen angewendet, sodass Radfahrer beim Ende eines Streifens in den übrigen Verkehr wechseln können.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.