PatVG‑Novelle 2018: Zentrales Register, ELGA‑Speicherung & 8‑Jahres‑Frist
Ministerialentwurf vom 03.09.2018Zusammenfassung
Die PatVG‑Novelle 2018 schafft ein zentrales Register für Patientenverfügungen, verlängert deren Gültigkeit auf acht Jahre und regelt die Speicherung in der elektronischen Gesundheitsakte ELGA.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz9/4/2018XXVI
Gesundheit
Schwerpunkte
- Der Anwendungsbereich wird erweitert: Jede Patientenverfügung ist bei der Willensermittlung zu berücksichtigen, und die Regelungen gelten für alle medizinischen Behandlungen in Österreich.
- Ein Register wird definiert, das ausschließlich der Aufnahme von Patientenverfügungen dient; Datenspeicher und Verweisregister des GTelG zählen nicht dazu.
- Verbindliche Patientenverfügungen müssen schriftlich von einem Rechtsanwalt, Notar oder einer rechtskundigen Mitarbeiterin/einem Mitarbeiter der Patientenvertretung erstellt werden und die Patient*innen müssen über Folgen und Widerruf belehrt sein.
- Die Gültigkeit einer verbindlichen Patientenverfügung beträgt acht Jahre (statt fünf) und kann durch ärztliche Aufklärung erneuert werden; Änderungen gelten als Erneuerung und starten die Frist neu.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.