Einrichtung der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SV‑OG) und Umbenennung des Hauptverbands
Ministerialentwurf vom 13.09.2018Zusammenfassung
Das Gesetz führt die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SV‑OG) ein, vereinheitlicht die Trägerstruktur, benennt den Hauptverband in Dachverband um und schafft neue Finanzierungsfonds; die meisten Änderungen gelten ab 1. Januar 2020.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz9/14/2018XXVI
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2019
- Ein neuer Träger – die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SV‑OG) – wird geschaffen und übernimmt die Aufgaben von GSVG, BSVG und FSVG.
- Der bisherige „Hauptverband“ wird in „Dachverband der Sozialversicherungsträger“ umbenannt; sämtliche Verweise in anderen Gesetzen werden angepasst.
- Ein neuer Innovations‑ und Zielsteuerungsfonds wird eingerichtet (0,8 % der Beitragseinnahmen + 100 Mio. € jährlich).
- Jährlicher Voranschlag und vierteljährliche Gebarungsvorschaurechnung werden für alle drei Versicherungszweige (Kranken‑, Unfall‑, Pensionsversicherung) verpflichtend.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.