Einrichtung eines zentralen Prüfdienstes für lohnabhängige Abgaben und Beiträge
Ministerialentwurf vom 16.09.2018Zusammenfassung
Das Gesetz richtet einen neuen Prüfdienst im Finanzministerium ein, der künftig alle Prüfungen von Lohnsteuer, Sozialversicherungs- und Kommunalabgaben übernimmt und dafür das Personal der Österreichischen Gesundheitskasse nutzt.Bundesministerium für Finanzen9/17/2018XXVI
Steuerwesen
Schwerpunkte
- Der Bundesminister für Finanzen richtet einen neuen Prüfdienst ein, der im gesamten Bundesgebiet für die Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge zuständig ist.
- Der Prüfdienst führt die Lohnsteuerprüfung, Sozialversicherungsprüfung und Kommunalsteuerprüfung im Auftrag des jeweiligen Finanzamtes durch.
- Ein Prüfungsbeirat mit Vertretern von Finanzministerium, ÖGK, Gemeinden und weiteren Institutionen wird eingerichtet, um die Kooperation zu steuern.
- Bedienstete der ÖGK, die bis zum 1. Januar 2019 im Bereich der gemeinsamen Prüfung tätig waren, werden dem Bund zugewiesen und deren Personalkosten vom Bund an die ÖGK refundiert.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.