Zusammenfassung
Das NIS‑Gesetz stärkt die IT‑Sicherheit kritischer Infrastrukturen, richtet zentrale Koordinierungsstellen ein und verpflichtet Betreiber, Anbieter und Bundesstellen zu technischen Schutzmaßnahmen und zur Meldung von Sicherheitsvorfällen.Bundeskanzleramt9/19/2018XXVI
Informatik
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
- Der Bundeskanzler übernimmt strategische Aufgaben, koordiniert die nationale NIS‑Strategie und vertritt Österreich in EU‑Gremien.
- Der Bundesminister für Inneres leitet operative Aufgaben, betreibt die zentrale Anlaufstelle (SPOC) und koordiniert das Cyberkrisen‑Management.
- Die SPOC dient als Bindeglied zu anderen EU‑Staaten, leitet Meldungen weiter und informiert bei grenzüberschreitenden Vorfällen.
- Computer‑Notfallteams (national und sektorspezifisch) nehmen Meldungen entgegen, geben Warnungen heraus und unterstützen bei der technischen Analyse von Vorfällen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.