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Netz‑ und Informationssystemsicherheitsgesetz (NISG)
Ministerialentwurf vom 18.09.2018

Zusammenfassung

Das NIS‑Gesetz stärkt die IT‑Sicherheit kritischer Infrastrukturen, richtet zentrale Koordinierungsstellen ein und verpflichtet Betreiber, Anbieter und Bundesstellen zu technischen Schutzmaßnahmen und zur Meldung von Sicherheitsvorfällen.
Bundeskanzleramt9/19/2018XXVI
Informatik
Information und Informationsverarbeitung

Schwerpunkte

  • Der Bundeskanzler übernimmt strategische Aufgaben, koordiniert die nationale NIS‑Strategie und vertritt Österreich in EU‑Gremien.
  • Der Bundesminister für Inneres leitet operative Aufgaben, betreibt die zentrale Anlaufstelle (SPOC) und koordiniert das Cyberkrisen‑Management.
  • Die SPOC dient als Bindeglied zu anderen EU‑Staaten, leitet Meldungen weiter und informiert bei grenzüberschreitenden Vorfällen.
  • Computer‑Notfallteams (national und sektorspezifisch) nehmen Meldungen entgegen, geben Warnungen heraus und unterstützen bei der technischen Analyse von Vorfällen.
Regierungsvorlage
Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz (NISG)
2/3 Mehrheit XXVI 11.12.2018
Gesetz
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Strache Heinz-Christian

FPÖ

Vizekanzler
Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport
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