Zusammenfassung
Die Vereinbarung regelt den Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen, die verpflichtende, beitragsfreie Kindergarten‑Besuchspflicht und die intensive frühkindliche Sprachförderung für die Jahre 2018/19 bis 2021/22.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung9/20/2018XXVI
Föderalismus
vorschulische Erziehung
Schwerpunkte
- Kinder im Alter von fünf Jahren sind verpflichtet, bis zum 31. August des jeweiligen Jahres die Besuchspflicht zu erfüllen; der Beitrag ist für das letzte Kindergartenjahr kostenfrei.
- Die frühe sprachliche Förderung beginnt ab dem vierten Lebensjahr und soll insbesondere Kinder mit mangelnden Deutschkenntnissen unterstützen.
- Der Bund stellt den Ländern jährlich 142,5 Mio. € als Zweckzuschuss bereit, wovon 70 Mio. € für die beitragsfreie Besuchspflicht verwendet werden.
- Bis zum Kindergartenjahr 2021/22 soll die Betreuungsquote für unter Dreijährige um insgesamt 5 Prozentpunkte auf 33 % steigen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.