Vereinheitlichung von Bezeichnungen und Zuständigkeiten im Sozialversicherungsrecht
Ministerialentwurf vom 11.10.2018Zusammenfassung
Der Entwurf vereinheitlicht Bezeichnungen (z. B. "Hauptverband" → "Dachverband"), passt Ministeriumsbezeichnungen an das neue Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz an und ändert zahlreiche Paragraphen in über 30 Gesetzen; die meisten Änderungen gelten ab 1. Januar 2020.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz10/12/2018XXVI
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
- Der Begriff "Hauptverband" wird in allen betroffenen Gesetzen durch "Dachverband" ersetzt, um die zentrale Rolle des Dachverbands zu verdeutlichen.
- Die Bezeichnung des zuständigen Ministers wird von "Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit" zu "Bundesministerin oder Bundesminister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz" geändert.
- In § 31 wird festgelegt, dass Personen ohne Krankenversicherungspflicht Anspruch auf Leistungen einer Krankenfürsorge oder betrieblichen Wohlfahrtseinrichtung haben; die Beitragssätze werden an die jeweiligen Träger angepasst.
- Der Begriff "Gebietskrankenkasse" wird durchgehend durch "Österreichische Gesundheitskasse" ersetzt, wodurch die Zuständigkeit klarer definiert wird.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Sozialversicherungs-Organisationsgesetz (SV-OG)
einfache Mehrheit XXVI 13.12.2018
Gesetz
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.