Modernisierung des Studentenheimgesetzes – neue Betreiber‑definition, flexible Mietverträge & erweiterte Bewohnerrechte
Ministerialentwurf vom 17.10.2018Zusammenfassung
Der Entwurf modernisiert das Studentenheimgesetz: Er definiert den Betreiber neu, führt flexiblere Mietverträge und Gastverträge ein, stärkt Rechte der Bewohner, regelt die Heimvertretung, ersetzt die alte Heimordnung durch ein umfassendes Heimstatut und erweitert den Schlichtungsausschuss.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung10/18/2018XXVI
Hochschulausbildung
Schwerpunkte
- Der Begriff "Studentenheimbetreiber" ersetzt den alten Ausdruck "Studentenheimträger" und wird als jede Person definiert, die Heimplätze im Rahmen eines Studentenheims vermietet.
- Standard‑Vertragsdauer wird auf ein Jahr festgelegt (das "Studentenheimjahr"); Studienanfänger können auf Wunsch zwei Jahre wählen, Unter‑Jahres‑Verträge sind möglich und kurze Verträge auf Wunsch des Studierenden erlaubt.
- Ein neuer Gastvertrag erlaubt es, nicht‑Studierenden kurzfristig Plätze zu geben; die Laufzeit darf das aktuelle Studentenheimjahr nicht überschreiten und ein höheres Entgelt ist zulässig.
- Heimbewohner erhalten das Recht auf mindestens 48‑Stunden‑schriftliche Ankündigung, bevor Betretungs‑ oder Reinigungsarbeiten im Zimmer stattfinden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.