Verschärfung der Vorgaben für Versicherungsvermittlung und Kreditinstitute
Ministerialentwurf vom 18.10.2018Zusammenfassung
Der Entwurf verschärft die Qualifikation, Haftpflicht und Transparenz von Versicherungsvermittlern, bindet Kreditinstitute an dieselben Regeln und führt strengere Sanktionen sowie grenzüberschreitende Kooperationspflichten ein.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort10/19/2018XXVI
Versicherungswesen
Schwerpunkte
- Einführung einer verpflichtenden Weiterbildungsregelung: Gewerbliche Vermögensberater müssen ab dem nächsten Jahr nach ihrer GISA‑Eintragung mindestens 20 Stunden pro Jahr absolvieren, andere Vermittler mindestens 15 Stunden. Der Nachweis muss fünf Jahre lang vor Ort einsehbar sein.
- Festlegung von Mindestkenntnissen (Anlage 9) für das Fachpersonal, die sowohl Versicherungs‑ als auch Anlageprodukte abdecken – z. B. Vertragsbedingungen, Schadenbearbeitung, ethische Standards und Finanzkompetenz.
- Einführung einer verpflichtenden Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckung von 1,250,000 € pro Schadensfall bzw. 1,850,000 € pro Jahr (bei juristischen Personen bis zu 5 Mio €).
- Erweiterte Informationspflichten für die Vermittlung von Fremdprodukten: Versicherungsnehmer müssen vor Vertragsschluss Details zu Name, Sitz, Rechtsform, Eigentumsverhältnissen, Vergütungsart und etwaigen Beteiligungen (≥ 10 %) erhalten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.