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Modernisierung des Patentanwaltsgesetzes
Ministerialentwurf vom 08.11.2018

Zusammenfassung

Der Entwurf modernisiert das Patentanwaltsgesetz: Rechtsstudien werden Pflicht, Praxiszeiten verkürzt, Prüfungsanmeldung und Gebühren neu geregelt, zertifizierte Ausweise eingeführt und neue Gesellschaftsformen sowie Teil‑Zugänge für EU‑/EWR‑Vertreter ermöglicht.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie11/9/2018XXVI
Notar
Rechtsanwalt

Schwerpunkte

  • Ein verpflichtendes Studium des österreichischen Rechts (mindestens 60 ECTS) wird als Voraussetzung für die Eintragung in die Patentanwaltsliste eingeführt.
  • Die Praxiszeiten für die Berufszulassung werden verkürzt, weil die neu eingeführten Rechtsstudien einen Teil der praktischen Erfahrung ersetzen.
  • Für Wiederholungen der Patentanwaltsprüfung ist ein gesondertes Anmeldeverfahren nötig; die Gebühr beträgt 300 € und es wird eine dritte Wiederholungsmöglichkeit geschaffen.
  • Patentanwälte erhalten künftig zertifizierte Ausweiskarten, die elektronisch signiert werden können.
Regierungsvorlage
Novelle des Patentanwaltsgesetzes
einfache Mehrheit XXVI 25.04.2019
Gesetz
Image of politician Hofer Norbert, Ing.

Hofer Norbert, Ing.

FPÖ

Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
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