Zusammenfassung
Der Entwurf modernisiert das Patentanwaltsgesetz: Rechtsstudien werden Pflicht, Praxiszeiten verkürzt, Prüfungsanmeldung und Gebühren neu geregelt, zertifizierte Ausweise eingeführt und neue Gesellschaftsformen sowie Teil‑Zugänge für EU‑/EWR‑Vertreter ermöglicht.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie11/9/2018XXVI
Notar
Rechtsanwalt
Schwerpunkte
- Ein verpflichtendes Studium des österreichischen Rechts (mindestens 60 ECTS) wird als Voraussetzung für die Eintragung in die Patentanwaltsliste eingeführt.
- Die Praxiszeiten für die Berufszulassung werden verkürzt, weil die neu eingeführten Rechtsstudien einen Teil der praktischen Erfahrung ersetzen.
- Für Wiederholungen der Patentanwaltsprüfung ist ein gesondertes Anmeldeverfahren nötig; die Gebühr beträgt 300 € und es wird eine dritte Wiederholungsmöglichkeit geschaffen.
- Patentanwälte erhalten künftig zertifizierte Ausweiskarten, die elektronisch signiert werden können.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.