<!--[0-->Novelle zur Apothekerkammer: Schlichtung, virtuelle Sitzungen & Funktionsperioden‑Anpassung<!--]-->
Novelle zur Apothekerkammer: Schlichtung, virtuelle Sitzungen & Funktionsperioden‑Anpassung
Ministerialentwurf vom 16.05.2021

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Apothekerkammergesetz und das Gehaltskassengesetz: Er richtet eine Schlichtungskommission ein, erlaubt virtuelle Kammer‑Sitzungen, ersetzt „Beamter“ durch „Bediensteter“ und verkürzt die aktuelle Funktionsperiode der Kammerorgane bis 31. März 2022.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz5/17/2021XXVII
Apotheke

Schwerpunkte

  • Der Entwurf richtet eine neue Schlichtungskommission ein, die aus vier Mitgliedern und deren Ersatzmitgliedern besteht und bei Konflikten zwischen Kammermitgliedern vermitteln soll.
  • Die Teilnahme an Abteilungs‑ und Delegiertenversammlungen darf künftig persönlich oder virtuell erfolgen, um die Teilhabe zu erleichtern.
  • Das Wort „Beamter“ wird in mehreren Vorschriften durch „Bediensteter“ ersetzt, um die moderne Bezeichnung für Beschäftigte im öffentlichen Dienst zu verwenden.
  • Die laufende Funktionsperiode der Kammerorgane wird bis zum 31. März 2022 verkürzt; die nächste Periode beginnt am 1. April 2022.
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Mückstein Wolfgang, Dr.

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