Ermächtigung der OeNB zur Finanzierung freiwilliger IWF‑Initiativen
Ministerialentwurf vom 19.05.2021Zusammenfassung
Der Entwurf ergänzt das Bundesgesetz von 1971 und erlaubt der OeNB, mit Zustimmung des Finanzministers, Geld aus dem staatlichen Gewinnanteil an den IWF zu überweisen, um Entwicklungs‑ und Risikoprojekte zu unterstützen.Bundesministerium für Finanzen5/20/2021XXVII
Finanzwesen
Schwerpunkte
- Der Gesetzentwurf fügt § 2 Abs. 2 lit. c eine neue Regelung hinzu, die der OeNB erlaubt, mit Zustimmung des Finanzministers, Geld an den IWF zu überweisen.
- Die Mittel stammen aus dem Anteil des Bundes am Reingewinn der OeNB und werden nur für Projekte verwendet, die die Entwicklungszusammenarbeit unterstützen oder das Risiko‑Management des IWF stärken.
- Durch die Nutzung von Bundesmitteln wird das Verbot der monetären Finanzierung (Art. 123 AEUV) eingehalten, weil keine eigenen Zentralbankmittel eingesetzt werden.
- Finanzielle Auswirkungen: Für die geplante Beteiligung an der Entschuldungsinitiative für Somalia 2022 wird ein Beitrag von ca. 1,8 Mio. € erwartet; für Sudan 2023 bis zu 11 Mio. €.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.