Zusammenfassung
Der Entwurf senkt den Schwellenwert für den risikoberichtigten Länder‑Spread von 100 auf 85 Basispunkte, um EU‑Richtlinien zu erfüllen; das Inkrafttreten ist für den 1. Juli 2020 vorgesehen.Bundesministerium für Finanzen2/21/2020XXVII
Versicherungswesen
Schwerpunkte
- Der Schwellenwert für den risikoberichtigten Länder‑Spread wird von 100 auf 85 Basispunkte gesenkt, um den EU‑Vorgaben zu entsprechen.
- Der neue Absatz 10 in § 340 legt das Inkrafttreten der geänderten Regelung auf den 1. Juli 2020 fest.
- Die Anpassung dient der Umsetzung von Art. 77d Abs. 4 der Solvabilität‑II‑Richtlinie, die den Schwellenwert auf 85 Basispunkte reduziert.
- Die Maßnahme hat keine direkten finanziellen Auswirkungen auf Bund, Länder, Gemeinden oder Sozialversicherungsträger.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.