Novelle zum Versicherungsvertragsgesetz – Klarstellung des Rücktrittsrechts
Ministerialentwurf vom 07.02.2022Zusammenfassung
Die Novelle des Versicherungsvertragsgesetzes präzisiert das Rücktrittsrecht: Fehlerhafte Rücktrittsbelehrungen gelten wie fehlende, und bei einem Rücktritt nach § 5c entfällt die reguläre Erstattung des Rückkaufswerts. Die Änderungen treten am 1. Jänner 2022 in Kraft.Bundesministerium für Justiz2/8/2022XXVII
Versicherungswesen
Schwerpunkte
- Der Text ergänzt § 5c Abs. 3 um einen Satz, der festlegt, dass eine gravierend fehlerhafte Rücktrittsbelehrung wie das Fehlen einer Belehrung behandelt wird.
- In § 5c Abs. 5 wird eingefügt, dass der letzte Satz von § 5c Abs. 3 anzuwenden ist.
- Ein neuer § 176 Abs. 1a bestimmt, dass § 176 Abs. 1 bei einem Rücktritt nach § 5c nicht gilt.
- Der erste Halbsatz von § 176 Abs. 2 wird geändert, sodass der Versicherer den Rückkaufswert auch dann erstatten muss, wenn er nach dem Schadensfall von seiner Zahlungsverpflicht befreit ist.
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