Gründung einer interdisziplinären Technischen Universität für Digitalisierung in Linz
Ministerialentwurf vom 26.04.2022Zusammenfassung
Das Gesetz gründet in Linz eine neue, interdisziplinäre Technische Universität für Digitalisierung und digitale Transformation. Sie soll bis 2023/24 studienbetrieb aufnehmen, wird vom Bund finanziert und untersteht der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Bildung.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung4/27/2022XXVII
Informatik
Hochschulausbildung
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
- Die Universität wird als juristische Person des öffentlichen Rechts gegründet und kann eigenständig Gesellschaften, Stiftungen und Vereine gründen oder an ihnen beteiligt sein.
- Die Universität verpflichtet sich zu den Grundsätzen der Wissenschaftsfreiheit, Forschung‑Lehre‑Verknüpfung und guter wissenschaftlicher Praxis.
- Die Bundesministerin bzw. der Bundesminister übt Rechtsaufsicht über die Universität und deren Gesellschaften aus und kann Entscheidungen bei Gesetzeswidersprüchen aufheben.
- Die Finanzierung der Gründungsphase wird vollständig vom Bund getragen (ca. 18,4 Mio. €); ab dem Studienjahr 2023/24 beteiligt das Land Oberösterreich über eine Art‑15a‑Vereinbarung.
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Stark dagegen Stark dafür
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.