Erleichterungen für qualifizierte Drittstaatskräfte & neue Servicestelle
Ministerialentwurf vom 27.04.2022Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ändert mehrere Einwanderungs‑ und Arbeitsmarktgesetze, führt neue Kategorien von ausländischen Fachkräften (Projekt‑, Schlüssel‑ und Stammmitarbeiter) ein, senkt Lohnschwellen, beschleunigt das Antragsverfahren für Rot‑Weiß‑Rot‑Karten, Blaue Karten EU und Künstler, und richtet eine zentrale Servicestelle (ABA – Work in Austria) ein.Bundesministerium für Arbeit4/28/2022XXVII
öffentliche Sicherheit
ausländischer Staatsangehöriger
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Schwerpunkte
- Der Entwurf führt § 4a ein, der Projektmitarbeiter – Ausländer, die höchstens sechs Monate im Rahmen eines Projekts beschäftigt werden – eine gesonderte Beschäftigungsbewilligung ermöglicht, wenn die allgemeinen Voraussetzungen erfüllt sind.
- Die Formulierung in § 5 Abs. 6a wird von „Kalenderjahren 2017 bis 2021“ zu „vorangegangenen fünf Kalenderjahren“ geändert, wodurch die Berechnungsbasis für Saisonarbeitskräfte erweitert wird.
- Die Mindestentlohnung für sonstige Schlüsselkräfte wird von 60 % auf 50 % der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage gesenkt; bei über 30‑Jährigen entfällt die 60‑%‑Klausel komplett, und bei Studienabsolventen wird die Mindestgehaltspflicht ganz aufgehoben.
- § 12c schafft die neue Gruppe der Schlüsselkraft (hochqualifizierte Fachkräfte). Sie erhalten ein Aufenthaltsrecht, wenn sie ein dreijähriges Studium besitzen und ein Jahresgehalt in Höhe des durchschnittlichen österreichischen Vollzeitgehalts erhalten; das Gehalt kann bei überdurchschnittlicher Lohnentwicklung bis zum Eineinhalb‑fachen erhöht werden. Außerdem können IT‑Fachkräfte ohne Abschluss, aber mit mindestens drei Jahren einschlägiger Berufserfahrung, zugelassen werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.