Novelle zum Tierschutzgesetz – neue EU‑Umsetzung, Verbot von Küken‑Schreddern & strengere Tierhandelsregeln
Ministerialentwurf vom 03.05.2022Zusammenfassung
Der Entwurf stärkt den Tierschutz, indem er EU‑Umsetzungspflichten schafft, das Schreddern von Küken verbietet, die Tötung trächtiger Säugetiere einschränkt und den Handel mit Tieren mit Qualzuchtmerkmalen sowie missbräuchliche Online‑Angebote reguliert.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz5/4/2022XXVII
Tierschutz
Tiermedizin
Schwerpunkte
- Der neue § 3a erlaubt die Vollziehung von unmittelbar anwendbaren EU‑Rechtsakten und legt fest, dass das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz die Anlage zu diesen Rechtsakten aktualisieren muss.
- Ein Verbot des Schredderns von lebenden Küken wird eingeführt, geschlechtliche Früherkennung ist nur bis zum 7. Befruchtungstag mit Betäubung zulässig, und das Töten von trächtigen Säugetieren im letzten Drittel der Trächtigkeit ist verboten, außer bei tierärztlicher Indikation.
- Ein umfassendes Verbot von Weitergabe, Erwerb, Import und Ausstellung von Tieren, die nicht schmerzfrei getötet werden können oder Qualzuchtmerkmale besitzen, sowie ein spezielles Verbot für Hunde mit verbotenen Körperteileingriffen wird eingeführt.
- Das öffentliche Anbieten von Tieren zum Kauf ist nur in klar definierten Fällen erlaubt (z. B. Tierheime, bewilligte Züchter, landwirtschaftliche Nutzung). Ausnahmen gelten für Tiere, die im Halterbestand sind oder per Erbschaft weitergegeben werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.