Novelle zum Tiertransportgesetz – strengere Tierwohl‑ und Kontrollregelungen
Ministerialentwurf vom 03.05.2022Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Tiertransportgesetz: Er definiert Auftraggeber neu, führt strengere Alters‑ und Gesundheitsgrenzen für den Transport junger Wiederkäuer ein, verbietet Exporte von Hausrindern in die meisten Drittstaaten und erhöht sofortige Geldstrafen auf bis zu 500 €.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz5/4/2022XXVII
Tierschutz
Tiermedizin
Schwerpunkte
- Auftraggeber (Versender) müssen innerhalb eines Monats nach Abschluss des Langstreckentransports in ein Drittland alle erforderlichen Daten und Aufzeichnungen an die zuständige Behörde übermitteln.
- Ein neuer § 2a regelt die Vollziehung der unmittelbar anwendbaren EU‑Verordnungen und erlaubt dem Minister, die zugehörige Anlage 1 zu aktualisieren.
- Für Kälber, Lämmer, Kitze, Fohlen und Ferkel gilt ein Mindesttransportalter von drei Wochen; ab dem 1. Januar 2025 nur bei nachgewiesener guter Kälber‑Gesundheit. Innerösterreichische Transporte bis zu 100 km sind weiterhin erlaubt.
- Der Export von Hausrindern, -schafen, -ziegen und -schweinen in Drittstaaten außerhalb der EU ist verboten, Ausnahmen gelten nur für EU‑Beitrittskandidaten und EFTA‑Staaten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.