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Novelle zum Tiertransportgesetz – strengere Tierwohl‑ und Kontrollregelungen
Ministerialentwurf vom 03.05.2022

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Tiertransportgesetz: Er definiert Auftraggeber neu, führt strengere Alters‑ und Gesundheitsgrenzen für den Transport junger Wiederkäuer ein, verbietet Exporte von Hausrindern in die meisten Drittstaaten und erhöht sofortige Geldstrafen auf bis zu 500 €.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz5/4/2022XXVII
Tierschutz
Tiermedizin

Schwerpunkte

  • Auftraggeber (Versender) müssen innerhalb eines Monats nach Abschluss des Langstreckentransports in ein Drittland alle erforderlichen Daten und Aufzeichnungen an die zuständige Behörde übermitteln.
  • Ein neuer § 2a regelt die Vollziehung der unmittelbar anwendbaren EU‑Verordnungen und erlaubt dem Minister, die zugehörige Anlage 1 zu aktualisieren.
  • Für Kälber, Lämmer, Kitze, Fohlen und Ferkel gilt ein Mindesttransportalter von drei Wochen; ab dem 1. Januar 2025 nur bei nachgewiesener guter Kälber‑Gesundheit. Innerösterreichische Transporte bis zu 100 km sind weiterhin erlaubt.
  • Der Export von Hausrindern, -schafen, -ziegen und -schweinen in Drittstaaten außerhalb der EU ist verboten, Ausnahmen gelten nur für EU‑Beitrittskandidaten und EFTA‑Staaten.
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Rauch Johannes

Ohne Klub

Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
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