Novelle zum Bundespflegegeldgesetz – höhere Zuschläge, Bonus für Angehörige und erweiterte Antragsfristen
Ministerialentwurf vom 30.05.2022Zusammenfassung
Das Pflegegeldgesetz wird geändert: Der Erschwerniszuschlag für demenzbetroffene steigt, € 60 Familienbeihilfe entfallen, ein jährlicher Angehörigenbonus von 1.500 € wird eingeführt und die Antragsfrist für Pflegekarenzgeld wird auf bis zu zwei Monate ausgedehnt.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz5/31/2022XXVII
Krankenpflege
Betreuung von Pflegebedürftigen
Schwerpunkte
- Der Erschwerniszuschlag für Menschen mit demenziellen Beeinträchtigungen wird von 25 auf 45 Stunden pro Monat erhöht.
- Der Betrag von 60 € aus der erhöhten Familienbeihilfe wird künftig nicht mehr auf das Pflegegeld angerechnet.
- Ein jährlicher Angehörigenbonus von 1.500 € wird für pflegende Angehörige eingeführt, die mindestens Pflegegeld Stufe 4 erhalten und selbst- oder weiterversichert sind.
- Die Antragsfrist für Pflegekarenzgeld wird auf bis zu zwei Monate nach Beginn der Maßnahme ausgeweitet; Anträge innerhalb dieser Frist gelten als fristgerecht und werden rückwirkend bezahlt.
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Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.