Zusammenfassung
Das EEZG stellt den Ländern für 2022 und 2023 jeweils bis zu 260 Millionen Euro bereit, um das Entgelt von Pflege‑ und Betreuungspersonal zu erhöhen. Die Mittel sind zweckgebunden, die Auszahlung erfolgt im Mai 2023, und die Länder müssen die Verwendung bis Juni 2024 nachweisen.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz5/31/2022XXVII
Einkommen
Gliedstaat
Krankenpflege
Betreuung von Pflegebedürftigen
Verwaltung und Entlohnung des Personals
Schwerpunkte
- Der Bund stellt den Ländern jährlich bis zu 260 Millionen Euro bereit, um das Entgelt von Pflege‑ und Betreuungspersonal zu erhöhen.
- Die Mittel dürfen ausschließlich für Entgelterhöhungen von Pflege‑ und Betreuungspersonal der Berufsgruppen (Pflegefachassistenz, Pflegeassistenten, usw.) verwendet werden.
- Die Auszahlung an die Länder erfolgt im Mai 2023, jedoch nur, wenn bis zum 31. März 2023 die erforderlichen entgeltgestaltenden Vorschriften vorgelegt wurden.
- Die Länder müssen bis Juni 2024 nachweisen, wie die Mittel verwendet wurden; bei verspäteter Abrechnung kann der Bund die bereits gezahlten Zuschüsse zurückfordern.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.