Zusammenfassung
Das HinweisgeberInnenschutzgesetz schafft ein Verfahren zum Melden von Rechtsverstößen, schützt Hinweisgeber vor Nachteilen und legt interne sowie externe Meldestellen fest.Bundesministerium für Arbeit6/3/2022XXVII
Arbeitsrecht
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
- Der Zweck des Gesetzes ist, Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber zu ermutigen, Rechtsverstöße zu melden, und sie vor persönlichen Nachteilen zu schützen.
- Personen, die wegen ihrer beruflichen Verbindung zu einem Unternehmen oder einer Behörde Informationen über Rechtsverstöße erhalten (z. B. Arbeitnehmer, Praktikanten, Anteilseigner), sind vom Schutz des Gesetzes erfasst.
- Das Gesetz gilt für Unternehmen und öffentliche Körperschaften mit mindestens 50 Beschäftigten sowie für bestimmte Sektoren (z. B. Finanzdienstleistungen, Umwelt, Gesundheit) unabhängig von der Beschäftigtenzahl.
- Bestehende Hinweisgebersysteme bleiben erhalten, solange sie die Mindestanforderungen des Gesetzes erfüllen; andere Regelungen gelten nur, wenn sie für Hinweisgeber günstiger sind.
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Stark dagegen Stark dafür
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.