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HinweisgeberInnenschutzgesetz – Schutz für Whistleblower
Ministerialentwurf vom 02.06.2022

Zusammenfassung

Das HinweisgeberInnenschutzgesetz schafft ein Verfahren zum Melden von Rechtsverstößen, schützt Hinweisgeber vor Nachteilen und legt interne sowie externe Meldestellen fest.
Bundesministerium für Arbeit6/3/2022XXVII
Arbeitsrecht
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung

Schwerpunkte

  • Der Zweck des Gesetzes ist, Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber zu ermutigen, Rechtsverstöße zu melden, und sie vor persönlichen Nachteilen zu schützen.
  • Personen, die wegen ihrer beruflichen Verbindung zu einem Unternehmen oder einer Behörde Informationen über Rechtsverstöße erhalten (z. B. Arbeitnehmer, Praktikanten, Anteilseigner), sind vom Schutz des Gesetzes erfasst.
  • Das Gesetz gilt für Unternehmen und öffentliche Körperschaften mit mindestens 50 Beschäftigten sowie für bestimmte Sektoren (z. B. Finanzdienstleistungen, Umwelt, Gesundheit) unabhängig von der Beschäftigtenzahl.
  • Bestehende Hinweisgebersysteme bleiben erhalten, solange sie die Mindestanforderungen des Gesetzes erfüllen; andere Regelungen gelten nur, wenn sie für Hinweisgeber günstiger sind.
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Kocher Martin, Mag. Dr.

Ohne Klub

Betraut mit der Leitung des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
Bundesminister für Arbeit
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