Novelle zum OeAD‑Gesetz: Vermögensübertragung, erweiterte Aufgaben und neue Aufsichtsratregelungen
Ministerialentwurf vom 19.07.2022Zusammenfassung
Der Entwurf überträgt das Vermögen des Vereins erinnern.at an die OeAD‑GmbH, erweitert deren Aufgaben um Bildungs‑ und Mobilitätsdaten sowie ändert die Aufsichtsratszusammensetzung und legt neue Regeln für die Datenverarbeitung fest.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung7/20/2022XXVII
Bildung
Wissenschaften
Hochschulausbildung
Forschung und geistiges Eigentum
Organisation des Unterrichtswesens
Schwerpunkte
- Das Vermögen des Vereins "erinnern.at" wird per Gesamtrechtsnachfolge unentgeltlich an die OeAD‑GmbH übertragen; das Geld darf nur für gemeinnützige Zwecke verwendet werden.
- Der Unternehmensgegenstand wird um Weiterbildungsmaßnahmen, den Betrieb einer zentralen Mobilitäts‑ und Kooperationsdatenbank sowie die Übernahme des Programms "Nationalsozialismus und Holocaust" erweitert.
- Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats wird geändert: ein Mitglied wird vom Jugendminister ernannt, weitere Mitglieder von der Rektor*innenkonferenz der Pädagogischen Hochschulen und von Bildungs‑ bzw. Universitätsministerien vorgeschlagen.
- Nur geeignete und zuverlässige Personen dürfen Aufsichtsratsmitglieder sein; ehemalige Mitglieder von Bundesregierung, Nationalrat, Bundesrat oder politischen Parteien der letzten vier Jahre sind ausgeschlossen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.