Novelle des Maß‑ und Eichgesetzes: neue SI‑Definitionen, Abschaffung des Metrologiebeirates und Sonderregelung für Lebensmittelverpackungen
Ministerialentwurf vom 12.05.2020Zusammenfassung
Der Entwurf passt das Maß‑ und Eichgesetz an die neuen internationalen Definitionen der SI‑Einheiten an, streicht den Metrologiebeirat und führt eine Ausnahme für nicht verzehrbare Lebensmittelverpackungen ein.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort5/13/2020XXVII
Maße und Gewichte
Schwerpunkte
- Der Entwurf führt die neuen Definitionen der SI‑Basiseinheiten (Meter, Kilogramm, Sekunde, Ampere, Kelvin, Mol, Candela) in das Gesetz ein, indem er die jeweiligen physikalischen Konstanten mit festgelegten Zahlenwerten verknüpft.
- Der gesamte Paragraph über den Metrologiebeirat wird gestrichen, weil das Gremium als nicht mehr nötig erachtet wird.
- Es wird klargestellt, dass Geräte, die nicht mehr eichpflichtig sind, nicht mehr eicht werden müssen; Anträge auf Eichung solcher Geräte sollen zurückgewiesen werden.
- Eine neue Ausnahme wird eingeführt, die den Verkauf von Lebensmitteln in nicht verzehrbaren Umhüllungen (z. B. Wachsschicht bei Käse) in kleinen Teilstücken erlaubt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.