Novelle 2022 zum Transparenzdatenbankgesetz – COFOG‑Kategorisierung, Vollständigkeitserklärungen und Förderungsschienen
Ministerialentwurf vom 01.09.2022Zusammenfassung
Die Novelle 2022 modernisiert das Transparenzdatenbankgesetz: Sie führt eine einheitliche COFOG‑Kategorisierung, erweitert Datenquellen, verlangt jährliche Vollständigkeitserklärungen und erleichtert Kleingemeinden die Teilnahme durch gruppierte Förderungs‑„Schienen“. Zudem dürfen bestimmte Behörden Daten aus der Datenbank zur Betrugsbekämpfung erhalten.Bundesministerium für Finanzen9/2/2022XXVII
Informatik
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
- Die Datenklärungsstelle führt künftig eine einheitliche, mehrstufige Kategorisierung aller Leistungsangebote nach dem COFOG‑System durch.
- Leistungsdefinierende Stellen müssen jährlich bis zum 1. März eine Vollständigkeitserklärung einreichen, in der fehlende Leistungen angegeben und begründet werden.
- Leistende Stellen müssen ebenfalls bis zum 1. März eine Vollständigkeitserklärung über ihre Mitteilungen abgeben.
- Der Bundesminister für Finanzen kann per Verordnung gruppierte Leistungsangebote („Förderungsschienen“) festlegen, die Kleingemeinden nutzen können.
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