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Bundes‑Energieeffizienzgesetz 2023 – Maßnahmen zur Senkung des Endenergieverbrauchs
Ministerialentwurf vom 21.12.2022

Zusammenfassung

Das Bundes‑Energieeffizienzgesetz 2023 legt nationale Ziele zur Reduktion des Endenergieverbrauchs fest, verpflichtet große Unternehmen zu regelmäßigen Energieaudits oder Managementsystemen, führt verpflichtende Verbrauchszähler mit Fernablesbarkeit ein und unterstützt einkommensschwache Haushalte durch Beratungsstellen.
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie12/22/2022XXVII
Energie
Elektrizitätsindustrie

Schwerpunkte

  • Das Gesetz definiert klare Ziele: Endenergieverbrauch bis 2030 darf 920 Petajoule nicht überschreiten, und kumulierte Einsparungen von mindestens 650 Petajoule sollen erreicht werden.
  • Große Unternehmen (nicht KMU) müssen alle vier Jahre ein Energieaudit oder ein zertifiziertes Managementsystem nach anerkannten Normen einführen.
  • Energielieferanten, die mehr als 25 GWh (bzw. 35 GWh) absetzen, müssen kostenlose telefonische Beratungsstellen für Endverbraucher einrichten.
  • Der Bund stellt sicher, dass mindestens 34 % der kumulierten Endenergieeinsparungen auf Haushalte und zusätzlich 3 % auf begünstigte Haushalte entfallen.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Bundes‑Energieeffizienzgesetz 2023 – Zielvorgaben, Audits & Sub‑Metering
2/3 Mehrheit XXVII 24.05.2023
Gesetz
Image of politician Gewessler Leonore, BA © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Gewessler Leonore, BA - 49

GRÜNE

Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
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