Übergangsregelung für Opioid‑Substitutionsbehandlung bis zur Digitalisierung
Ministerialentwurf vom 03.05.2023Zusammenfassung
Der Entwurf verlängert bis zum Aufbau eines elektronischen Substitutionsprozesses die COVID‑19‑Ausnahme, die Ärzt*innen erlaubt, Dauerverschreibungen ohne Vidierung auszustellen und Gesundheitsdaten per E‑Mail zu übermitteln. Beide Maßnahmen gelten ab 1. Juli 2023.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz5/4/2023XXVII
Gesundheit
Schwerpunkte
- Ärzt*innen können Dauerverschreibungen mit dem Hinweis „Vidierung nicht erforderlich“ ausstellen, wenn keine Mehrfachbehandlung vorliegt und die Bezirksbehörde keine Gegenmeldung gibt.
- Gesundheits‑ und genetische Daten dürfen bis zur Einführung eines elektronischen Prozesses per E‑Mail an Apotheke und Bezirksbehörde übermittelt werden, wobei die Sicherheitsvorgaben des GTelG gelten.
- Die neuen Regelungen treten am 1. Juli 2023 in Kraft und gelten bis zur technischen Verfügbarkeit eines elektronischen Substitutionsprozesses.
- Die Übergangsregelung dient als temporäre Lösung, um die Versorgung von Patient*innen trotz des anhaltenden Amtsärztemangels sicherzustellen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.