Zusammenfassung
Das Gesetz erhöht die Vergütung von Gerichtsvollziehern, führt bargeldlose Zahlungen ein und passt die Fahrtkostenerstattung an aktuelle Preissteigerungen an.Bundesministerium für Justiz7/12/2023XXVII
Gerichtswesen
Schwerpunkte
- Gerichtsvollzieher dürfen künftig bargeldlose Zahlungen (z. B. Karte, Online‑Überweisung) entgegennehmen; die Kosten für Transaktionsgebühren trägt der Bund.
- Die Grundvergütung für die Aufnahme eines Vermögensverzeichnisses wird von 2 € auf 4 € verdoppelt.
- Neue gestaffelte Vergütungsregelung bei Zahlungseingängen: Sockelvergütung von 5 € ab 10 €, danach steigende Beträge je nach Höhe des erhaltenen Geldes (z. B. +2 € bei 200‑1000 €, +1 € bei 1200‑1800 €, …). Zusätzlich gibt es einen Abschlussbonus von 2,50 € bis 20 € je nach Gesamthöhe der eingezogenen Forderung.
- Der Fahrtkostenersatz wird an den Verbraucherpreisindex angepasst; die neuen Sätze liegen zwischen 1,21 € und 4,32 € je nach Gebiet (städtisch, ländlich, dünn besiedelt).
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Stark dagegen Stark dafür
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.