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Einschränkung der Grundbucheinsicht zum Schutz von Privat‑ und Familienleben
Ministerialentwurf vom 06.09.2023

Zusammenfassung

Der Entwurf schafft ein Antragsrecht, mit dem Personen die Einsicht in Grundbuchurkunden, die persönliche Daten enthalten, beschränken können; Gerichte entscheiden gebührenfrei, und in bestimmten Fällen wird nur eine gesonderte Ausfertigung ins Register aufgenommen. Inkrafttreten: 1. Jänner 2024.
Bundesministerium für Justiz9/7/2023XXVII
Gerichtswesen
Bürgerliches Recht

Schwerpunkte

  • Personen, deren Privat‑ oder Familiendaten in einer Grundbuchurkunde stehen, können beantragen, dass die Einsicht in diese Urkunde eingeschränkt wird; das Verfahren ist gebührenfrei.
  • Das zuständige Bezirksgericht entscheidet im außerstreitigen Verfahren; nur die betroffene Person hat Parteistellung.
  • Bei Genehmigung wird die Originalurkunde gesperrt und eine bereinigte Fassung in die Urkundensammlung aufgenommen; bei Ablehnung wird die Sperre aufgehoben.
  • Jede Person kann bei nachweislichem überwiegendem rechtlichen Interesse Einsicht in die gesperrte Originalurkunde erhalten, wobei die betroffene Partei angehört wird.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Grundbuch‑Novelle 2024: Schutz von Privat‑ und Familienleben
einfache Mehrheit XXVII 05.07.2024
Gesetz
Image of politician Zadić Alma, Dr., LL.M. © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Zadić Alma, Dr., LL.M. - 42

GRÜNE

Bundesministerin für Justiz
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