Zusammenfassung
Das Gesetz modernisiert das Ärztegesetz: neue Berufsbegriffe, gestaffelte Ausbildungszeiten ab 2026, strengere Qualitäts‑ und Anerkennungsregeln für Ausbildungsstätten sowie ein zentrales Daten‑ und Visitationssystem.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz10/5/2023XXVII
Gesundheit
Schwerpunkte
- Einführung neuer Begriffsbestimmungen, u. a. für Turnusärzt*innen und Fachärzt*innen, um die Berufsberechtigung klar zu regeln.
- Basisausbildung beginnt erst ab dem 1. Juni 2026 und umfasst mindestens neun Monate praktischer Tätigkeit.
- Sonderfach‑Grund‑ und Schwerpunktausbildung für Allgemeinmedizin/Familienmedizin wird gestaffelt: 6 Monate (Beginn 2026‑06‑01 bis 2027‑05‑31), 9 Monate (2027‑06‑01 bis 2028‑05‑31), 12 Monate (2028‑06‑01 bis 2029‑05‑31) und 15 Monate (2029‑06‑01 bis 2030‑05‑31).
- Anerkennung von Ausbildungsstätten (Krankenhäuser, Lehrpraxen, Lehrgruppenpraxen, Lehrambulatorien) wird an klare Qualitäts‑ und Personalanforderungen geknüpft; die Stellenzahl muss im Verhältnis zu vorhandenen Fachärzt*innen stehen.
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Stark dagegen Stark dafür
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.