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Ärztegesetz‑Novelle 2023 – neue Ausbildungsregelungen
Ministerialentwurf vom 04.10.2023

Zusammenfassung

Das Gesetz modernisiert das Ärztegesetz: neue Berufsbegriffe, gestaffelte Ausbildungszeiten ab 2026, strengere Qualitäts‑ und Anerkennungsregeln für Ausbildungsstätten sowie ein zentrales Daten‑ und Visitationssystem.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz10/5/2023XXVII
Gesundheit

Schwerpunkte

  • Einführung neuer Begriffsbestimmungen, u. a. für Turnusärzt*innen und Fachärzt*innen, um die Berufsberechtigung klar zu regeln.
  • Basisausbildung beginnt erst ab dem 1. Juni 2026 und umfasst mindestens neun Monate praktischer Tätigkeit.
  • Sonderfach‑Grund‑ und Schwerpunktausbildung für Allgemeinmedizin/Familienmedizin wird gestaffelt: 6 Monate (Beginn 2026‑06‑01 bis 2027‑05‑31), 9 Monate (2027‑06‑01 bis 2028‑05‑31), 12 Monate (2028‑06‑01 bis 2029‑05‑31) und 15 Monate (2029‑06‑01 bis 2030‑05‑31).
  • Anerkennung von Ausbildungsstätten (Krankenhäuser, Lehrpraxen, Lehrgruppenpraxen, Lehrambulatorien) wird an klare Qualitäts‑ und Personalanforderungen geknüpft; die Stellenzahl muss im Verhältnis zu vorhandenen Fachärzt*innen stehen.
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Rauch Johannes

Ohne Klub

Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
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