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Novelle zur Vermeidung von Arzneimittel‑Lieferengpässen
Ministerialentwurf vom 09.11.2023

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Arzneimittelgesetz und das Arzneiwareneinfuhrgesetz: Er verlängert die Verkaufsfrist von Medikamenten bis zum Verfalldatum, führt ein Meldesystem für den Import kritischer Arzneimittel bei Lieferengpässen ein und legt fest, dass Parallelimporteure innerhalb eines Jahres Anpassungen vornehmen müssen.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz11/10/2023XXVII
Gesundheit

Schwerpunkte

  • Arzneimittel dürfen bis zu ihrem Verfalldatum weiter verkauft werden, auch wenn sie nach EG‑Verordnung 1234/2008 oder §§ 24/25 geändert wurden – solange die Sicherheit nicht gefährdet ist.
  • Parallelimporteure müssen innerhalb eines Jahres nach behördlicher Genehmigung oder Meldung alle notwendigen Änderungen umsetzen, um die Übereinstimmung mit § 10c sicherzustellen.
  • Für den Import von Humanarzneien aus anderen EWR‑Staaten, die wegen Lieferengpässen benötigt werden, muss mindestens zwei Wochen vorher eine Meldung an das BASG erfolgen; das BASG kann den Import untersagen, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind.
  • Die Meldung muss Bezeichnung, Menge, Chargennummer und die Gebrauchsinformation (auf Deutsch) enthalten; das Begleitpapier muss ebenfalls auf Deutsch verfasst sein.
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Rauch Johannes

Ohne Klub

Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
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