Konjunkturstärkungsgesetz 2020 – Steuerliche Entlastungen & Investitionsanreize
Ministerialentwurf vom 21.06.2020Zusammenfassung
Das Konjunkturstärkungsgesetz 2020 senkt den Einkommensteuersatz auf 20 %, führt eine degressive Abschreibung bis 30 % ein, erhöht die Flugabgabe für Kurz‑ und Mittelstrecken und bietet Unternehmen einen Verlust‑Rücktrag von bis zu 5 Mio. €.Bundesministerium für Finanzen6/22/2020XXVII
Wirtschaft
Schwerpunkte
- Einführung einer degressiven Abschreibung von bis zu 30 % für Wirtschaftsgüter, die nach dem 30. Juni 2020 angeschafft wurden.
- Beschleunigte AfA für Gebäude: im ersten Jahr das Dreifache (7,5 % bzw. 4,5 %) und im zweiten Jahr das Zweifache des regulären Abschreibungssatzes.
- Senkung des Eingangssteuersatzes der Einkommensteuer von 25 % auf 20 % rückwirkend zum 1. Januar 2020.
- Einführung eines Verlustrücktrags von bis zu 5 Mio. € für die Jahre 2019 und 2018, auch für Körperschaften; bei Unternehmensgruppen nur der Gruppenträger kann beantragen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.