IWF‑Quotenerhöhung 2024 – Erhöhung der österreichischen Sonderziehungsrechte
Ministerialentwurf vom 19.02.2024Zusammenfassung
Das IWF‑Quotenerhöhungsgesetz 2024 erhöht die österreichische Quote beim Internationalen Währungsfonds von 3.932 Mio. SZR auf 5.898 Mio. SZR und legt fest, dass die OeNB den zusätzlichen Anteil finanziert.Bundesministerium für Finanzen2/20/2024XXVII
Finanzwesen
Währungsbeziehungen
Schwerpunkte
- Die Quote Österreichs beim IWF wird von 3.932 Mio. SZR auf 5.898 Mio. SZR erhöht – ein Plus von 1.966 Mio. SZR.
- Der zusätzliche Quotenanteil wird von der Österreichischen Nationalbank übernommen; sie zahlt eine Reservetranche von 491,5 SZR (ca. 602 Mio. €).
- Der Bundesminister für Finanzen ist für die Vollziehung des Gesetzes verantwortlich.
- Finanzielle Auswirkungen: jährlicher Aufwand bis zu 27 Mio. €, mögliche Zinseinnahmen von etwa 25 Mio. €, Netto‑Belastung ca. 2 Mio. € p.a., abhängig von Zins- und Wechselkursentwicklung.
Regierungsvorlage
IWF‑Quotenerhöhungsgesetz 2024
einfache Mehrheit XXVII 15.05.2024
Gesetz
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.