Neuerungen im Zivildienstgesetz: Hilfsdienste, Elternmonat, Datenverarbeitung und Flexibilisierung
Ministerialentwurf vom 14.04.2024Zusammenfassung
Der Entwurf erweitert die Definition von Hilfsdiensten, stärkt die Zivildienstserviceagentur bei der Anerkennung neuer Einrichtungen, führt eine einmalige Unterbrechung des Dienstes sowie einen Elternmonat für Väter ein und legt neue Regelungen für Datenverarbeitung und Härteausgleiche fest.Bundeskanzleramt4/15/2024XXVII
Zivildienst
Schwerpunkte
- Der Gesetzestext definiert nun klar, dass Zivildienstleistende Hilfsdienste unter Anleitung erbringen und keine leitenden oder eigenverantwortlichen Tätigkeiten ausführen dürfen.
- Bei der Anerkennung neuer Einrichtungen muss die Zivildienstserviceagentur die Auslastung im eigenen und benachbarten Bundesland berücksichtigen; bei einer bundesweiten Bedarfsdeckung unter 90 % dürfen zusätzliche Plätze nur in den definierten Sparten zugewiesen werden.
- Ergänzt wird ein Hinweis, dass bei der Übermittlung von Untersuchungsergebnissen auch empfohlene Einschränkungen für den Wehrdienst mitgeteilt werden müssen.
- Zivildienstpflichtige können einmalig eine Unterbrechung des Dienstes beantragen, wenn wirtschaftliche oder familiäre Gründe besonders berücksichtigungswürdig sind und die Einsatzstelle zustimmt.
Stimmungsbarometer. Wie stehen Sie zu dem Vorschlag?
Grafik wird nach Eingabe freigeschalten. Die Ergebnisse werden anonym gespeichert.
Stark dagegen Stark dafür
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.