Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes: Datenindex, Elektronischer Rechtsverkehr und erweiterte Überwachungsbefugnisse
Ministerialentwurf vom 07.05.2024Zusammenfassung
Der Entwurf erweitert das Sicherheitspolizeigesetz um einen gemeinsamen Aktenindex, regelt den elektronischen Rechtsverkehr und stärkt Befugnisse für Durchsuchungen, Kennzeichenerkennung sowie Bild‑ und Tonüberwachung. Gleichzeitig werden Kostenregelungen und Datenschutzbestimmungen angepasst.Bundesministerium für Inneres5/8/2024XXVII
öffentliche Sicherheit
Schwerpunkte
- Ein gemeinsamer Aktenindex wird eingeführt, in dem Namen, Geburtsdaten, Staatsangehörigkeit und weitere Personendaten von Verdächtigen, Beschuldigten und Verurteilten zentral gespeichert werden, um die Zuordnung von Akten zu einer Person eindeutig zu ermöglichen.
- Der elektronische Rechtsverkehr wird gesetzlich geregelt, sodass Sicherheitsbehörden sicher und digital mit Gerichten, Staatsanwaltschaften, Vollzugsbehörden und weiteren am Strafverfahren Beteiligten kommunizieren können.
- Die Befugnis für Durchsuchungsanordnungen wird erweitert: Sie gilt nun nicht nur für Großveranstaltungen, sondern auch für Einrichtungen und Anlagen, die als besonders anfällig für gefährliche Angriffe gelten.
- Die Regelungen zu Auskunftsverlangen werden an das aktuelle Telekommunikationsgesetz (TKG 2021) angepasst, sodass Behörden Namen, Anschrift und IMSI‑Nummern von Nutzern bei Gefahrensituationen erhalten können.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.