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Digitalisierung und Modernisierung des Schulrechts
Ministerialentwurf vom 12.06.2024

Zusammenfassung

Der Entwurf modernisiert das Schulrecht, führt elektronische Schüler‑/Studierendenkarten und einen zentralen Datenverbund ein sowie zahlreiche digitale Signatur‑ und Dokumentationsregeln.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung6/13/2024XXVII
Bildung
Statistik
Informatik
Organisation des Unterrichtswesens
Information und Informationsverarbeitung

Schwerpunkte

  • Der Begriff „die Zahl der“ wird im Schulversuchs‑Regelwerk durch „das Doppelte der Zahl an“ ersetzt, sodass Schulversuche länger dauern dürfen.
  • Bei Zeugnissen wird die Unterschrift des Schulleiters durch eine Amtssignatur nach dem E‑GovG ersetzt.
  • Eine neue Schülerkarte (edu.card) mit Hologramm wird eingeführt; zusätzlich kann die Schülereigenschaft per QR‑Code‑Zertifikat (edu.digicard) elektronisch nachgewiesen werden.
  • Ein zentraler Datenverbund sammelt Personen‑ und Bildungsdaten, stellt sie für Schulwechsel, Statistik und Berechtigungsmanagement bereit und wird von der Bundesrechenzentrum GmbH betrieben.
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Polaschek Martin, Dr.

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