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Einführung digitaler Beschlagnahme‑ und Opferrechtsreformen
Ministerialentwurf vom 16.06.2024

Zusammenfassung

Das Gesetz führt die Beschlagnahme von Datenträgern und Daten mit richterlicher Vorabgenehmigung ein, reduziert die Höchstdauer von Ermittlungsverfahren auf zwei Jahre, stärkt Opfer‑ und Beschuldigtenrechte und erweitert den Vermögensbegriff auf Kryptowährungen.
Bundesministerium für Justiz6/17/2024XXVII
Strafrecht
Gerichtswesen
Verwaltungsrecht

Schwerpunkte

  • Ein neues Ermittlungsinstrument – die Beschlagnahme von Datenträgern und Daten – wird eingeführt. Sie erfordert eine richterliche Vorabgenehmigung, definiert klare Phasen (Sicherstellung, Aufbereitung, Auswertung) und stärkt den Datenschutz.
  • Der Beginn eines Ermittlungsverfahrens wird neu definiert: Nur noch Erkundigungen (§ 151 Z 1) sind zulässig; alle anderen Handlungen lösen ein Ermittlungsverfahren aus.
  • Die Höchstdauer von Ermittlungsverfahren wird von drei auf zwei Jahre verkürzt; eine Verlängerung um bis zu zwei Jahre ist nur nach Antrag des Beschuldigten möglich.
  • Opfer erhalten ein erweitertes Recht auf psychosoziale und juristische Prozessbegleitung, inklusive der Möglichkeit, personenbezogene Daten an spezialisierte Opferschutzeinrichtungen zu übermitteln.
Image of politician Zadić Alma, Dr., LL.M. © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Zadić Alma, Dr., LL.M. - 42

GRÜNE

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