Zusammenfassung
Das Gesetz führt die Beschlagnahme von Datenträgern und Daten mit richterlicher Vorabgenehmigung ein, reduziert die Höchstdauer von Ermittlungsverfahren auf zwei Jahre, stärkt Opfer‑ und Beschuldigtenrechte und erweitert den Vermögensbegriff auf Kryptowährungen.Bundesministerium für Justiz6/17/2024XXVII
Strafrecht
Gerichtswesen
Verwaltungsrecht
Schwerpunkte
- Ein neues Ermittlungsinstrument – die Beschlagnahme von Datenträgern und Daten – wird eingeführt. Sie erfordert eine richterliche Vorabgenehmigung, definiert klare Phasen (Sicherstellung, Aufbereitung, Auswertung) und stärkt den Datenschutz.
- Der Beginn eines Ermittlungsverfahrens wird neu definiert: Nur noch Erkundigungen (§ 151 Z 1) sind zulässig; alle anderen Handlungen lösen ein Ermittlungsverfahren aus.
- Die Höchstdauer von Ermittlungsverfahren wird von drei auf zwei Jahre verkürzt; eine Verlängerung um bis zu zwei Jahre ist nur nach Antrag des Beschuldigten möglich.
- Opfer erhalten ein erweitertes Recht auf psychosoziale und juristische Prozessbegleitung, inklusive der Möglichkeit, personenbezogene Daten an spezialisierte Opferschutzeinrichtungen zu übermitteln.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.