Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Epidemiegesetz, das Tuberkulosegesetz und das COVID‑19‑Maßnahmengesetz: Er erweitert Auskunftspflichten für Unternehmen, führt schulische Screening‑Programme ein, legt neue Meldefristen für Quarantänemaßnahmen fest und schafft eine klare Zuständigkeitskette für Verordnungen.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz9/14/2020XXVII
Gesundheit
Schwerpunkte
- Unternehmen, die über sachdienliche Informationen zur Ermittlung von Kontaktpersonen verfügen (z. B. Fluglinien oder Hotels), müssen diese auf Verlangen dem Bundesminister für Gesundheit bereitstellen.
- Im Schulbereich können Screening‑Programme gemeinsam von den Minister*innen für Bildung und Gesundheit durchgeführt werden; Hochschulen dürfen Laboruntersuchungen übernehmen.
- Gerichte müssen nur noch Anhaltungen melden, die länger als zehn Tage dauern – kürzere Quarantänescheine werden nicht mehr an das Gericht gemeldet.
- Veranstaltungen können künftig einer Bewilligungspflicht unterliegen oder nur für bestimmte Personengruppen erlaubt werden; ein Präventionskonzept kann als Auflage verlangt werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.