Zusammenfassung
Das BilDokG 2020 regelt die automatisierte Erfassung und den Austausch von Bildungsdaten, führt das bPK‑Kennzeichen ein und richtet Datenverbünde für Schulen sowie Hochschulen ein.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung10/12/2020XXVII
Bildung
Organisation des Unterrichtswesens
Schwerpunkte
- Das BilDokG 2020 definiert den Geltungsbereich und Zweck der Verarbeitung von Bildungsdaten, um Planung, Steuerung und Qualitätssicherung zu ermöglichen.
- Es wird das bereichsspezifische Personenkennzeichen (bPK) eingeführt, das künftig anstelle von Sozialversicherungsnummern genutzt wird.
- Ein Datenverbund für Schulen (§ 6) und ein separater Datenverbund für Universitäten und Hochschulen (§ 10) werden von der BRZ‑GmbH betrieben, um den Austausch von Schüler‑ bzw. Studierendendaten zu ermöglichen.
- Bildungsdaten werden an die Bundesanstalt „Statistik Österreich“ übermittelt, um jährlich eine Bundesstatistik zum Bildungswesen und ein regionales Bildungsstandregister zu erstellen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.