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BilDokG 2020 – Einheitliche Dokumentation im Bildungswesen
Ministerialentwurf vom 11.10.2020

Zusammenfassung

Das BilDokG 2020 regelt die automatisierte Erfassung und den Austausch von Bildungsdaten, führt das bPK‑Kennzeichen ein und richtet Datenverbünde für Schulen sowie Hochschulen ein.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung10/12/2020XXVII
Bildung
Organisation des Unterrichtswesens

Schwerpunkte

  • Das BilDokG 2020 definiert den Geltungsbereich und Zweck der Verarbeitung von Bildungsdaten, um Planung, Steuerung und Qualitätssicherung zu ermöglichen.
  • Es wird das bereichsspezifische Personenkennzeichen (bPK) eingeführt, das künftig anstelle von Sozialversicherungsnummern genutzt wird.
  • Ein Datenverbund für Schulen (§ 6) und ein separater Datenverbund für Universitäten und Hochschulen (§ 10) werden von der BRZ‑GmbH betrieben, um den Austausch von Schüler‑ bzw. Studierendendaten zu ermöglichen.
  • Bildungsdaten werden an die Bundesanstalt „Statistik Österreich“ übermittelt, um jährlich eine Bundesstatistik zum Bildungswesen und ein regionales Bildungsstandregister zu erstellen.
Regierungsvorlage
BilDokG 2020 – Gesetz zur Bildungsdokumentation und Datenverarbeitung
einfache Mehrheit XXVII 11.12.2020
Gesetz
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Faßmann Heinz, Dr.

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Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung
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