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Einführung von Teilrechtsfähigkeit und Digitalisierung im österreichischen Schul- und Hochschulwesen
Ministerialentwurf vom 13.10.2020

Zusammenfassung

Der Entwurf verleiht Schulen und Pädagogischen Hochschulen Teilrechtsfähigkeit für EU‑Förderprogramme, erhöht die Schwelle für Vertragsabschlüsse auf 400 000 €, führt IT‑gestützten Unterricht, Semesterzeugnisse und neue Regeln zur elektronischen Kommunikation ein.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung10/14/2020XXVII
Bildung
Organisation des Unterrichtswesens

Schwerpunkte

  • Schulen erhalten Teilrechtsfähigkeit, um im eigenen Namen an EU‑Förderprogrammen (z. B. Erasmus+) teilzunehmen; die Schwelle für Vertragsabschlüsse wird von 363 000 € auf 400 000 € erhöht.
  • Ein neuer § 14a definiert den IT‑gestützten Unterricht, der digitale Endgeräte und Lernplattformen als Arbeitsmittel einbezieht.
  • Ein Semesterzeugnis wird ab der 10. Schulstufe eingeführt; es dokumentiert die Leistungen jedes Semesters und ersetzt teilweise das Jahreszeugnis.
  • Elektronische Kommunikation wird als zulässiges Mittel für Konferenzen, Beschlüsse und den Austausch von Informationen zwischen Lehrpersonen, Eltern und Behörden festgeschrieben.
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Faßmann Heinz, Dr.

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Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung
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